Was tun, wenn ... ... Sie neu in unserer Gemeinde sind

Hier gibt es bald Informationen. Bis dahin wenden Sie bei Fragen bitte an das Gemeindebüro.

... Sie sich engagieren möchten

Hier gibt es bald Informationen. Bis dahin wenden Sie bei Fragen bitte an das Gemeindebüro.

... Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen möchten

Wir gratulieren zu Ihrer Entscheidung und freuen uns sehr!

In der Ev. Kirche gibt es zwei Möglichkeiten, nämlich die Kindstaufe  und die Erwachsenentaufe.

Die Kindtaufe ist ein Geschenk Gottes , das Geschenk des Lebens. Unser Gott will das Leben. Und in dieses Leben hinein wird das Kind getauft.

Bitte melden Sie sich im Gemeindebüro.

Der Pastor / die Pastorin besucht Sie zu einem Taufgespräch, bespricht mit Ihnen die Taufe und den Tauftermin. Die Taufe findet i.d.R. in einem regulären Gottesdienst statt. 

Bei der Taufe eines Kindes sagen Sie als Eltern „ja“ zur Taufe ihres Kindes. Wenn das Kind die 7. Klasse erreicht hat, wird es zum kirchlichen Unterricht (s.u., Konfirmation) eingeladen. Bei der Konfirmation sagen die Jugendlichen dann selbst zu ihrer Taufe „ja“.

Zur Taufe gehören auch immer ein oder mehrere Paten  oder Patinnen . Mindestens ein Pate oder eine Patin müssen der Evangelischen Kirche angehören.

Die Erwachsenentaufe ist eine Entscheidungstaufe.  Sie haben sich dazu entschieden. Auch in diesem Fall ist die Taufe das Geschenk des Lebens an Sie. Gemeint ist: das Geschenk des Lebens über den Tod hinaus. Wir glauben, dass das Leben nicht mit unserem Tode beendet ist, sondern dass das eigentliche Leben noch auf uns wartet. Wer getauft ist, gehört nach lutherischem Verständnis dazu.

Sie besprechen das mit Ihrem / Ihrer Gemeindepfarrer. Er oder sie wird mit Ihnen über Ihren Glauben sprechen und Sie über die wichtigsten Dinge des evangelischen Glaubens informieren. Zu diesem Glauben sollen Sie sich in einem  Gottesdienst bekennen, indem Sie gemeinsam mit der Gemeinde das apostolische Glaubensbekenntnis sprechen. Sie werden dann getauft und sind Glied unserer Gemeinde und damit der weltweiten Gemeinschaft der Christenheit.

... wenn Sie Pate werden möchten

Hier gibt es bald Informationen. Bis dahin wenden Sie bei Fragen bitte an das Gemeindebüro.

... Sie Ihr Kind zum Konfirmandenunterricht anmelden möchten

Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Altenhagen-Milse lädt alle getauften Jugendlichen, die die 7. Klasse absolvieren, zur Teilnahme am kirchlichen Unterricht ein. Nicht getaufte Jugendliche, die am kirchlichen Unterricht teilnehmen wollen, können sich ebenfalls anmelden (Sie werden nicht eingeladen, weil wir natürlich Ihre Adresse nicht haben.) Im Gemeindebrief oder auf der unserer Website wird über die Anmeldezeiten informiert. Zur Anmeldung findet ein Elternabend statt, bei dem die wichtigsten Modalitäten besprochen werden. so z.B. die Teilnahme am Konficamp in der ersten Woche der Herbstferien.

Der Unterricht dauert ca. ein Jahr und endet mit der Konfirmation. Die Konfirmation ist eine Bestätigung verstanden zu haben, was es bedeutet, getauft zu sein. Nicht getaufte Konfirmand*nnen werden nach Absprache vor der Konfirmation getauft. In dem Ablauf des Konfirmandenunterrichtes haben wir uns den Lernbedingungen der Konfirmand*innen angepasst und wissen von der außerordentlichen Beanspruchung der Schüler*innen. Deswegen bieten wir in enger Zusammenarbeit mit der Ev. Jugend Bielefeld einen erlebnis- und jugendorientierten Unterricht in einem Blocksystem an. Dazu gehört u.a. ein Kennenlernwochenende vor Ort und die Teilnahme am Konficamp. Weitere Infos im Pfarramt, beim Gemeindepädagogen Thomas Biele oder auf unserer Website

... Sie Ihre Jubiläumskonfirmation feiern möchten

Hier gibt es bald Informationen. Bis dahin wenden Sie bei Fragen bitte an das Gemeindebüro.

... Sie sich kirchlich trauen lassen möchten

Wir freuen uns mit Ihnen und gratulieren herzlich zu diesem wichtigen und schönen Entschluss.

Zunächst ist die Trauung eine staatliche Angelegenheit, die vom Standesamt durchgeführt wird. Erst, wenn die staatliche Trauung vollzogen ist, kann auch die kirchliche Trauung stattfinden. Deswegen müssen Sie bei der kirchlichen Trauung Ihre standesamtliche Trauurkunde vorlegen.

Die kirchliche Trauung ist eine Segenshandlung. Wir erbitten für Ihre Ehe den Segen Gottes und stellen Ihre Ehe unter den Segen Gottes. Das ist ein sehr feierlicher Moment.

Bitte wenden Sie sich zunächst an das Gemeindebüro; der Pfarrer oder die Pfarrerin vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein Traugespräch. Inhalt dieses Traugesprächs ist das evangelische Eheverständnis und der Ablauf der Trauung.

Voraussetzung ist die Mitgliedschaft mindestens eines Ehepartners in der Evangelischen Kirche. Im gut begründeten Ausnahmefall, also aus seelsorgerlich notwendigen Gründen, kann eine Trauung auch dann vollzogen werden, wenn ein Teil kein Kirchenmitglied ist.

Wenn Sie in einer typischen Hochzeitskirche wie die in Brake, Heepen, Stieghorst oder Ubbedissen heiraten wollen, müssen Sie sich nach einem freien Termin erkundigen und die Kirche u.U. mieten. Heiraten Sie in unserer Kirche, ist das kostenfrei. Auch die Organistin stellen wir.

Gleichgeschlechtliche Paare  können sich in unserer Kirche ebenso trauen lassen.

... Sie ein Ehejubiläum feiern möchten

Hier gibt es bald Informationen. Bis dahin wenden Sie bei Fragen bitte an das Gemeindebüro.

... wenn ein Sterbefall eingetreten ist

Sie haben einen Trauerfall zu beklagen. Das ist eine schwere Zeit. Sie sind nicht allein.

Zunächst müssen Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Die kümmern sich um alles, auch um die notwendigen Formalitäten. Das Bestattungsunternehmen setzt sich mit uns in Verbindung, und wir vereinbaren einen Termin für die Bestattung.

Mit dem Bestattungsunternehmen wählen Sie eine Bestattungsform aus. Dabei gibt es Unterschiede:

  • die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsform. Die Trauergemeinde nimmt am geschlossenen Sarg Abschied von dem / der Verstorbenen. Im Anschluss an die Trauerfeier wird der / die Verstorbene in einem Erdgrab bestattet.
  • die Trauerfeier zur Einäscherung einer Urne ist eine Trauerfeier, in der die Gemeinde am verschlossenen Sarg sich von dem / der Verstorbenen verabschiedet. Die Trauernden verlassen die Trauerhalle, der Sarg wird zum Krematorium verbracht. Nach einer gewissen Zeit kann dann die Urne in einer kurzen Andacht im engsten Familienkreis am Urnengrab auf dem Friedhof bestattet werden.
  • die Urnenbestattung ist die Trauerfeier an der Urne. In der Trauerhalle wird die Urne aufbewahrt, im Anschluss an die Trauerfeier wird die Urne in einem Urnengrab bestattet.

In Deutschland besteht die Bestattungspflicht, die auf einem Friedhof geschehen muss. Alternativ besteht die Möglichkeit der Seebestattung. Auf dem Friedhof wiederum gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Bestattung. Darüber informiert Sie das Friedhofsbüro bzw. Ihr Bestattungsunternehmen.

Unsere Aufgabe ist es, Ihnen bei der Verabschiedung seelsorgerlich zur Seite zur stehen. Dazu besucht sie Ihr/e Gemeindepfarrer/in zu einem Kondolenzgespräch, in dem es um die Erinnerung und Würdigung des / der Verstorbenen und um die Vorbereitung der Trauerfeier geht. (In der derzeitigen Coronazeit können wir dieses Kondolenzgespräch auch telefonisch oder per Videotelefonie führen).

... Sie einen Besuch wünschen

Belastet Sie ein Problem, mit dem Sie nicht zurechtkommen?

Möchten Sie Ihre Sorgen und Nöte mit jemandem teilen?

Wünschen Sie sich eine Haus- oder Krankenbesuch?
 

Gerne besuchen Sie unsere Pfarrer oder Gemeindediakon oder stehen für ein Gespräch zur Verfügung. 
Vereinbaren Sie einfach einen Termin, die Kontaktdaten finden Sie hier.

 

Kompetente Hilfe anonym und rund um die Uhr finden Sie bei der Telefonseelsorge.

... Sie Geburtstag haben

Wir gratulieren Ihnen herzlich!

Zu hohen Geburtstagen bekommen Sie normalerweise Besuch von uns. In den Coronazeiten verzichten wir aber um Ihretwillen auf diesen Geburtstagsbesuch. Zur Zeit erhalten Sie von uns einen Geburtstagsbrief. Den senden wir Ihnen zu, wenn Sie 80 Jahre, 85 Jahre, 90 Jahre, 95 Jahre, 100 Jahre und über 100 Jahre alt werden. 

Wenn Sie trotzdem einen Besuch wünschen, können Sie sich gern an unser Gemeindebüro wenden. Tel. 0521.76794.

Wenn Corona endlich überwunden ist, werden wir Sie hier und in unserem Gemeindebrief über unsere neuen Überlegungen informieren.

... Sie aus der Kirche austreten möchten

Wir bedauern sehr Ihren Entschluss. Nach unserem Erkenntnisstand tritt die große Mehrheit der Menschen aus finanziellen Gründen aus der Kirche aus und nicht aus Ärger oder Frust über ihre Kirche oder Kirchengemeinde.

Zu den finanziellen Überlegungen: Sie zahlen 9 % Kirchensteuer von Ihrer Einkommensteuer. Wir wissen, dass das für Sie u.U. eine nicht unbeträchtliche Summe bedeutet. Wir leben aber in einer Solidargemeinschaft, in der die Kirche sich dazu verpflichtet hat, wichtige soziale Aufgaben für den Staat mit zu übernehmen. Auch wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, weil Sie sich selbst als nicht gläubig bezeichnen, bedeutet das, dass Sie aus dieser Solidargemeinschaft, die unser Gemeinwesen mitträgt, austreten. Ihr Austritt geht also weit über einen Austritt aus der Glaubensgemeinschaft Kirche hinaus.

Wir unterhalten Einrichtungen und Angebote für fast jede Altersgruppe. In vielen Kirchengemeinden werden nach wie vor Eltern-Kind-Kreise vorgehalten, in denen Kinder wichtige erste soziale Erfahrungen sammeln und Eltern einen Austausch mit anderen Eltern finden können. Ein großer Teil der Kindertageseinrichtungen ist in kirchlicher Trägerschaft, so auch ein Kindergarten in Milse.

Für Angebote der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stellt jede Kirchengemeinde Räume zur Verfügung und beteiligt sich an den Kosten für diese Angebote. Hier in Bielefeld ist die Ev. Jugend die größte Trägerin von Jugendeinrichtungen mit einem vielfältigen Angebot, siehe dazu www.evangelische-jugend-bielefeld.de. In Altenhagen, Milse und Brake arbeitet unser Gemeindepädagoge Thomas Biele in diesem Arbeitsfeld.

Das sind nur einige Bereiche. Alle zu benennen, würde hier den Rahmen sprengen. Bedenken Sie bitte auch, dass die Kirche Trägerin von Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist und vielfältige Seelsorgeangebote wie Telefonseelsorge und Notfallseelsorge bereit hält, und das rund um die Uhr.

Das alles wird u.a. aus Kirchensteuermitteln finanziert. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kirchengemeinden werden daraus finanziert.

Ein Gespräch ist da deutlich hilfreicher als ein Austritt.

Bitte bedenken Sie auch, dass Sie nach einem Austritt kirchliche Handlungen nicht mehr beanspruchen können, wie z.B. eine kirchliche Beerdigung.

Aber selbst wenn Sie austreten: Niemand verwehrt Ihnen den Besuch eines Gottesdienstes, niemand verwehrt Ihnen ein seelsorgerliches Gespräch, niemand gibt sie auf. Gott erst recht nicht. 

Wenn Sie austreten möchten, wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht.

Was tun, wenn ... ... Sie (wieder) in die Kirche eintreten möchten

Zunächst freuen wir uns über Ihre Entscheidung. Sie sind herzlich willkommen!

Wenden Sie Sich bitte an Ihren GemeindepfarrerIn. (finden Sie hier: LINK AUF TEAM-SEITE). Sie führen mit ihm / ihr ein Wiederaufnahmegespräch, in dem Sie sich für Ihre damalige Entscheidung, aus der Kirche auszutreten, aber nicht zu rechtfertigen haben. Wie gesagt: Wir freuen uns auf Sie! Wenn Sie möchten, kann die Wiederaufnahme in einer gottesdienstlichen Handlung besiegelt werden.

Wenn Sie das alles etwas anonymer gestalten wollen, können Sie sich auch an die Wiedereintrittsstelle wenden. Den Kontakt und weitere Inormationen finden Sie hier